Gefährdungsbeurteilung
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Alle Unternehmen sind gemäß dem Arbeitsschutzgesetz
![]() ![]() der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1) "Grundsätze der Prävention" ![]() verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb zu erstellen. |
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Wenn Sie einen Betrieb aus dem Baubereich leiten und dieser
Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, dann sollten Sie das nachstehend
genannte Seminar besuchen:
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Wenn Sie an diesem Seminar interessiert sind, dann nehmen
Sie mit mir Kontakt
auf.
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