Gefährdungsbeurteilung
 
Alle Unternehmen sind gemäß dem Arbeitsschutzgesetz , der Betriebssicherheitsverordnung und
der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1) "Grundsätze der Prävention"
verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb zu erstellen.

Wenn Sie einen Betrieb aus dem Baubereich leiten und dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, dann sollten Sie das nachstehend genannte Seminar besuchen:


"Gefährdungsbeurteilung praktisch richtig umgesetzt"

Dieses Seminar wird von mir angeboten und, bei ausreichendem Interesse (Teilnehmeranzahl), durchgeführt.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Entscheidung, dass, im Falle eines Arbeitsunfalles, die Ermittlungsbehörden das Vorhandensein einer Gefährdungsbeurteilung kontrollieren!

Wenn Sie an diesem Seminar interessiert sind, dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf.


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